Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: November 2024
Geltungsbereich
Für Verträge und andere Geschäftsbeziehungen zwischen uns, Profitseiten(im folgenden auch „Auftragnehmer“ genannt) und dem Empfänger der Leistung (im folgenden „Kunde“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer sowie an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, die angebotenen Leistungen ausschließlich für seine gewerbliche bzw. freiberufliche Tätigkeit (i. S. d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.

§ 1 Gegenstand des Vertrages
1.1 Gegenstand des Vertrags zwischen uns und dem Kunden sind die gemäß Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Leistungen.
1.2 Sofern wir für den Kunden Entwurfs-, Design-, Produktions-, Entwicklungs- oder Programmierungsleistungen erbringt, handelt es sich hierbei um Werkleistungen. Im Übrigen, insbesondere bei Beratungs- und Optimierungsleistungen, handelt es sich um Dienstleistungen.
1.3 Sofern wir Dienstleistungen erbringen, betreffen diese keine konkreten Erfolge und werden deshalb auch nicht als vertragliche Leistung geschuldet.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Leistungsänderungen
2.1 Angebote von uns sind freibleibend; von uns erstellte Kostenvoranschläge sind unverbindlich; das Gleiche gilt für Ideen, Konzepte, Strategien, Gestaltungsvorschläge. Ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden erfordert ein Angebot mit konkret benannten Leistungen durch uns und kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot wenigstens in Textform beauftragt und wir eine Auftragsbestätigung versandt oder mit den beauftragten Leistungen begonnen hat. Wir sind an Angebote für 30 Tage ab dem Datum der Angebotserstellung gebunden.
2.2 Führt eine nachträgliche Leistungsänderung aufgrund eines Wunsches des Kunden zu Änderungen des Leistungsumfangs, wird der Aufwand zwischen den Parteien neu vereinbart.
2.3 Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden zum zwischen uns und ihm vereinbarten Leistungsumfang sind schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Ist absehbar, dass sich durch die Änderungs- oder Ergänzungswünsche der Fertigstellungszeitpunkt verschiebt oder sich die Kosten, insbesondere der Vergütungsanspruch, erhöhen, erstellen wir ein Ergänzungsangebot, basierend auf den Wünschen des Kunden. Die Änderungswünsche des Kunden werden erst Vertragsbestandteil, wenn der Kunde das Ergänzungsangebot schriftlich oder in Textform bestätigt hat.
2.4 Von der Änderung oder Ergänzung betroffene Termine und Fristen werden soweit erforderlich verschoben. Neue Termine werden dem Kunden in dem in vorstehendem Abs. 3 genannten Ergänzungsangebot mitgeteilt.

§ 3 Vergütung, Kosten- und Auslagenersatz
3.1 Sämtliche unserer Preise und Kosten verstehen sich als Netto-Beträge, zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
3.2 Wir haben Anspruch auf Ersatz der angemessenen Auslagen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Kosten für die Dienstleistungen Dritter, Mediabudgets oder Reise- und Übernachtungskosten.
3.4 Die Abrechnung für Vergütung und Auslagen erfolgen gemäß unserem Angebot. Soweit nicht abweichend angegeben, werden Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, für den Zeitraum des Verzugs die Erbringung von Leistungen einzustellen bzw. zu pausieren. Der Anspruch auf weitere Vergütung bleibt in diesem Fall bestehen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens, z.B. Verzugszinsen, bleibt unberührt.

§ 4 Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Die Parteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
4.2 Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch uns ist eine kooperative Zusammenarbeit erforderlich. Hierzu wird der Kunde alle notwendigen Informationen, Dateien, Unterlagen, etwa erforderlichen Zugänge (z.B. FTP, Analysetools) sowie Hard- und Software, die wir zur reibungslosen Erbringung der Leistungen benötigt, rechtzeitig zur Verfügung stellen.
4.3 Der Kunde wird uns unaufgefordert und unverzüglich auf Umstände hinweisen, die für die Erbringung der Leistungen durch uns relevant sein können. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
4.4 Soweit Entwurfs-, Design- oder Programmierungs-, Produktions- oder Entwicklungsleistungen Gegenstand des jeweiligen Auftrags sind, hat der Kunde die von uns erstellten Leistungsergebnisse innerhalb von angemessener Frist freizugeben, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch uns erforderlich ist und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
4.5 Soweit der Kunde eigene Inhalte (z.B. Bild‑, Ton-, Textinhalte), beispielsweise zum Einfügen auf Webseiten durch uns, zur Verfügung stellt, sind diese Inhalte rechtzeitig und in dem vereinbarten Dateiformat zur Verfügung zu stellen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde kann uns durch gesonderte Vereinbarung mit der Beschaffung von Inhaltselementen beauftragen, sofern uns dies möglich und zumutbar ist.
4.6 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, obliegt es dem Kunden, Sicherheitskopien, Backups oder Archivierungen der im Rahmen der Zusammenarbeit überlassenen Daten und Unterlagen, sowie der von uns erstellten Leistungsergebnisse anzufertigen und vorzuhalten. Wir sind nicht verpflichtet, solche Daten zu archivieren, soweit nicht eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist besteht oder wir uns vertraglich hierzu verpflichtet haben.
4.7 Erforderliche Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, sind wir berechtigt, für den Zeitraum der Nichterbringung die Erbringung von Leistungen einzustellen bzw. zu pausieren, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Umsetzungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können. Der Anspruch auf Vergütung bleibt in diesem Fall bestehen.

§ 6 Abnahme
6.1 Die Abnahme durch den Kunden erfolgt binnen zwei Wochen nach Fertigstellung der erbrachten Leistungen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als erbracht und abgenommen, sofern die Abnahme nicht ausdrücklich und mit schriftlicher Begründung abgelehnt wird. Eine Verlängerung des Zeitraums kann gesondert vereinbart werden.
6.2 Wir sind berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen, wenn es sich um in sich abgeschlossene Teilleistungen handelt.

§ 7 Termine
7.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf unserer Seite nur durch den bekannt gegebenen Ansprechpartner zugesagt werden.
7.2 Die Parteien werden Termine schriftlich oder in Textform festlegen.

§ 8 Höhere Gewalt
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Kunden zuzurechnende Dritte etc.) haben wir nicht zu vertreten und berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wir werden dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich anzeigen.

§ 9 Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben
9.1 Wir erbringen gegenüber dem Kunden keine Rechtsberatung. Der Kunde hat sich bei Zweifeln über die rechtliche Zulässigkeit, Tragweite und Konsequenzen aus bzw. hinsichtlich beauftragter Leistungen auf eigene Kosten Rechtsrat einzuholen.
9.2 Soweit der Kunde eigene Inhalte wie Bilder, Musik oder Texte zur Verfügung stellt, trägt er die alleinige rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche, datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für diese Inhalte.
9.3 Sofern von uns Webseiten erstellt werden, leisten wir nicht die Inhalte dieser Webseiten; die Gestaltung der Inhalte dieser Webseiten obliegt dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Inhalte und Angebote nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine entsprechende Beauftragung zwischen uns und dem Kunden vorliegt.

§ 10 Nutzungsrechte
10.1 Soweit Entwurfs-, Design-, Produktions- oder Programmierungsleistungen Gegenstand des jeweiligen Auftrags sind, räumen wir dem Kunden an den Leistungsergebnissen, soweit nicht abweichend vereinbart, das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungsergebnisse vertragsgemäß zu nutzen.
10.2 Zu den eingeräumten Rechten zählen insbesondere:
• das Recht zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung, ganz oder teilweise, mit jedem Mittel und in jeder Form, beispielsweise zur dauerhaften und/oder flüchtigen Speicherung auf elektrischen, elektromagnetischen, optischen Speichermedien, wie jeder Art von Festplatten, RAM, DVD, CD-ROM, Speicherkarten, USB-Sticks, per Datenfernübertragung in Rechenzentren etc.,
• das Recht zur Verbreitung der Leistungsergebnisse und von Vervielfältigungsstücken hiervon in jeder Form und mit jedem Mittel, einschließlich des Rechts zur Vermietung und zur Leihe, gleich, ob die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form erfolgt, insbesondere zur Übertragung der Leistungsergebnisse über drahtgebundene und drahtlose Netze (z.B. zum Download, in Client-Server-Umgebungen oder im Wege des Application-Service-Providing, Software as a Service oder Cloud-Computing) sowie
• das Recht zur drahtgebundenen oder drahtlosen öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der Weise, dass die Leistungsergebnisse Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind.
10.3 Eine weitergehende Nutzung als in vorstehendem Abs. 1 dieses § 10 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch uns Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungsergebnisse zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
10.4 Die Rechtseinräumung gemäß den vorstehenden Abs. 1 und 2 dieses § 10 wird gemäß § 158 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wirksam, wenn die Kunde die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Vergütungszahlung vollständig geleistet hat. Wir gestatten die Benutzung der vertragsgegenständlichen Leistungsergebnisse auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig. Ein Übergang der Rechte nach den vorstehenden Absätzen findet jedoch durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.
10.5 Sofern dem Kunden ausschließliche Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen eingeräumt werden, ermächtigen wir den Kunden, sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den jeweiligen Leistungsergebnissen gegen rechtsverletzende Dritte im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung dieser Ergebnisse oder einzelner Inhalte oder Elemente vorzugehen.

§ 11 Eigenwerbung und Referenzen
Wir sind berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungsergebnisse zum Zwecke der Eigenwerbung und als Referenz unentgeltlich zu benutzen.

§ 12 Standard- und Open-Source-Software
12.1 Werden bei der Erbringung von Leistungen durch uns Open-Source- oder Standardsoftware oder andere Drittkomponenten eingesetzt, erfolgt dies in dem Stand, den diese bei Leistungserbringen haben. Wir sind nicht verpflichtet, erbrachte Leistungen und/oder die verwendeten Komponenten an spätere Änderungen bzw. Releases der verwendeten Komponenten anzupassen.
12.2 Programme von Drittanbietern werden jeweils in ihrer Grundversion eingesetzt. Ergänzungsmodule und/oder höhere Versionen, wie z.B. Enterprise Versionen, sind vom Kunden gesondert zu lizenzieren und zu vergüten.

§ 13 Konkurrenzschutz
Wir erbringen möglicherweise gleiche oder vergleichbare Leistungen wie die gegenüber dem Kunden auch für andere Kunden, die möglicherweise im Wettbewerb zum Kunden stehen. Ein Konkurrenzschutz wird dem Kunden deshalb nicht gewährt, es sei denn ein solcher ist mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart.

§ 14 Geheimhaltung
14.1 Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind.
14.2 Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
14.3 Sofern wir dem Kunden im Rahmen der Angebots- und Verhandlungsphase Konzepte, Ideen und sonstige Entwürfe mitteilen, gelten auch diese als geheim und dürfen vom Kunden insbesondere nicht ohne unsere Zustimmung zu eigenen Zwecken genutzt oder umgesetzt werden.
14.4 Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, den Inhalt dieses Vertrages und die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse vertraulich zu behandeln.
14.5 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
14.6 Wenn eine Partei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

§ 15 Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigung
15.1 Dieser Vertrag tritt mit beiderseitiger Unterzeichnung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit, es sei denn wir haben mit dem Kunden etwas anderes hinsichtlich Beginn und Laufzeit vereinbart.
15.2 Sofern zwischen den Parteien eine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf dieser Laufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungszeitraum), sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Laufzeit oder eines Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird. Etwas anderes gilt, wenn die Parteien hinsichtlich Verlängerungszeitraum und Kündigungsfrist etwas anderes vereinbart haben.
15.3 Das Recht der Parteien zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für eine Partei insbesondere vor, wenn die andere Partei gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung in Textform abgestellt wird, sofern eine solche Frist bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umstände nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.
15.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 16 Haftungsbeschränkung
16.1 Unsere Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder der eines unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
16.2 Bei durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Die Beschränkung unserer Haftung gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder grobes Verschulden, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
16.3 Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
16.4 Für jedwede Form von Schäden, Serverausfällen, Funktionsstörungen von Websites etc., die durch die jeweilige Providerfirma und deren Geschäftstätigkeit verursacht werden, übernehmen wir keinerlei Haftung. Entsprechende Schadenersatzansprüche sind an die jeweilige Providerfirma zu richten.

§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
17.1 Der Kunde kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
17.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn beide Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 18 Sonstiges
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Auftrags sowie rechtserhebliche Erklärungen (z.B. Kündigung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Für sonstige Mitteilungen genügt, soweit nicht anderweitig geregelt, die Textform (z.B. E-Mail).
18.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
18.4 Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.